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Überwachungskamera: Wer versehentlich den Nachbarn filmt, macht sich strafbar

Überwachungskameras sind heutzutage klein und kostengünstig zu bekommen. Sie werden gern genutzt, um u.a. das Haus vor Einbrechern zu schützen, aber auch um per Video sehen zu können, wer an der Tür geklingelt hat. Allerdings ist bei Überwachungskameras Vorsicht geboten. Die Persönlichkeitsrechte von Nachbarn überwiegen nämlich den eigenen Wunsch nach Sicherheit.
Wer eine Überwachungskamera am eigenen Haus oder der eigenen Wohnung anbringen will, muss gewährleisten, dass das Gerät unter keinen Umstanden die Nachbarn mitfilmen kann, wenn auch nur aus Versehen. Das hat ein Amtsgericht im hessischen Gelnhausen entscheiden. Bewegliche Kameras, deren Bildausschnitt auch auf das Nachbargebäude, die Hofeinfahrt oder den Garten eines Nachbarn gerichtet werden kann, sind demnach grundsätzlich unzulässig. Nur fix installierte Kameras, die das eigene Grundstück erfassen, sind erlaubt.

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