Häuslebauer rekrutieren gerne die Verwandtschaft zum Anpacken. Denn wer beim Bau des Eigenheims Hilfe von der Familie bekommt, kann die Kosten oft deutlich drücken. Hat allerdings ein Familienmitglied einen Unfall dabei, ist dies kein Arbeitsunfall. Das hat ein Gericht nun entschieden. Bei Freunden und Bekannten kann die Lage anders sein.
Denn „Wie-Beschäftigungen“ können von Berufsgenossenschaften tatsächlich als Arbeitsunfall anerkannt werden, beispielsweise wenn Bekannte unentgeltlich beim Bau mithelfen. Besteht aber ein Familienverhältnis, so liegt laut Sozialgericht Düsseldorf eine familiäre Gefälligkeit vor. Und dann kann kein Arbeitsunfall geltend gemacht werden. Im konkreten Fall hat sich ein Mann auf der Baustelle eines Hauses verletzt, das von seiner Tochter, dem Schwiegersohn und dem Enkel bewohnt wird.
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