Das neue Heizungsgesetz sorgte im vergangenen Jahr für hitzige Debatten. Auch weil viele Immobilieneigentümer dachten, die neuen gesetzlichen Vorgaben kämen einem Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen gleich und die Wärmepumpe wäre die einzig zulässige Heizungsform. Eine Studie des Wirtschaftsministeriums bringt nun Klarheit: Öl- und Gasheizungen können auch künftig verbaut werden, allerdings gelten Bedingungen.
Heizungen mit fossilen Brennstoffen müssen ab dem 1.Januar in Neubaugebieten höhere Anforderungen erfüllen, damit ihre Installation erlaubt ist. Beispielsweise können sie mit Solarenergie oder einer Wärmepumpe kombiniert werden oder müssen zu mehr als 50 Prozent mit Bioöl oder Biomethan befeuert werden. Insgesamt zählt die Studie des Ministeriums 11 Varianten auf, in denen auch weiterhin Öl- und Gasheizungen verbaut werden können. Wärmepumpen oder Fernwärme sind indes die zwei Heizvarianten, die ohne Einschränkungen erlaubt sind.
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