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Plant die EU eine Solardachpflicht?

Der Energieverbrauch sowie die Treibhausgasemissionen von Gebäuden in der EU müssen gesenkt werden. Das ist der Plan des EU-Parlaments. Stimmt der EU-Rat diesen Plänen zu, müssen sie auch in Deutschland umgesetzt werden. Für Hausbesitzer hierzulande bedeutet das zahlreiche Maßnahmen, die sie zusätzlich zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – mehr dazu hier – und zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beachten müssen.

Neben einem möglichen, vorgezogenem Aus für Gas- und Ölheizungen sieht die EU auch eine Solardachpflicht für Wohngebäude vor. Zumindest für Neubauten. Hierzulande galt die Solardachpflicht nur in einzelnen Bundesländern für neue Wohngebäude – wie Baden-Württemberg, BerlinBremen und Hamburg. In anderen Bundesländern ist die Einführung einer derartigen Pflicht geplant. Sie soll allerdings erst ab 2025 gelten – beispielsweise in Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In den Bundesländern Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen gilt bis dato noch keine derartige Pflicht beziehungsweise sie ist noch nicht geplant.

EU plant Solardachpflicht

Das könnte sich allerdings ändern. Denn stimmt der EU-Rat den Plänen des EU-Parlaments zu, müssen Hausbauer auch in diesen Bundesländern eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ihrer Immobilie installieren. Konkret heißt es: „Sofern dies technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 schrittweise Solaranlagen […] in allen neuen Wohngebäuden installieren lassen.“ Über kurz oder lang müssten demnach auch Hausbauer in den Bundesländern eine Photovoltaik-Anlage für ihren Neubau einplanen, die es bisher noch nicht wollten oder konnten.

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