Immobilieneigentümer, die Energieträger wie Heizöl oder Holzpellets für die Beheizung ihrer Gebäude verwenden, können ab Mai online eine Härtefallhilfe beantragen. Voraussetzung ist, dass sie nachweisen, dass sie vergangenes Jahr mindestens doppelt so viel für den jeweiligen Energieträger ausgeben mussten, wie noch 2021. Die Hilfsanträge können für 13 der 16 Bundesländer bis zum 20.10.2023 über die zentrale Online-Plattform Driveport gestellt werden.
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