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Neues Heizungsgesetz

Ursprünglich sollte das umstrittene neue Heizungsgesetz Anfang 2024 in Kraft treten – zwischenzeitlich war sogar eine Verschiebung ins Jahr 2027 im Gespräch. Jetzt zeichnen sich mehrere Kompromisse und neue Änderungen ab.
So sei die SPD-Fraktion bereit, den Start der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf den 1. April 2024 oder 1. Juli 2024 zu verlegen. Das Wirtschaftsministerium wiederum könne sich vorstellen, dass das neue Heizungsgesetz zwar wie geplant am 1. Januar 2024 startet, zunächst aber nur in Neubauten klimafreundliche Heizungen eingebaut werden müssten. Für Bestandsgebäude könnte die Regel erst ab 2025 gelten.
Am vergangenen Freitag hat auch der Bundesrat über das neue GEG beraten. Im Kern fordern die Länder zum einen mehr Technologieoffenheit. Zum anderen das Absenken der Altersgrenze, nach der Eigentümer von der Heizungstauschpflicht ausgenommen wären, von 80 auf 65 Jahre. Nun liegt der Ball wieder bei der Regierung.

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