Im August 2023 hat das Bundeskabinett das „Solarpaket I“ beschlossen. Das Gesetz mit Erleichterungen bei Mieterstrom und Balkonkraftwerken hängt noch in den parlamentarischen Beratungen fest und soll 2024 in Kraft treten. Die wichtigsten Antworten.
An immer mehr deutschen Balkonen hängen steckerfertige Solaranlagen. Auch die Politik beschäftigt sich mit den sogenannten Balkonkraftwerken. Ein Gesetz ist auf dem Weg, das Eigentümer und Mieter die Installation erleichtern soll. Welche rechtlichen Neuerungen beinhaltet das „Solarpaket I“, über das im Bundestag diskutiert wird? Ein Blick auf Stand, Entwicklung und Zukunft.
Balkonkraftwerke: Boom bei steckerfertigen Solaranlagen
Inzwischen sind rund 400.000 Balkonkraftwerke in Betrieb, wie aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur hervorgeht (Stand 2.4.2024). Allein zwischen Anfang Januar und Ende März kamen mehr als 50.000 registrierte Anlagen dazu. Tatsächlich dürften die Zahlen sogar höher liegen, da es nicht registrierte Anlagen gibt und Anlagen auch nachgemeldet werden können – zum Vergleich: Mitte 2023 waren zirka 230.000 Steckersolargeräte gemeldet.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) geht davon aus, dass die Nachfrage nach Solartechnik 2024 weiter zunehmen wird. Jeder Abbau von Bürokratie führe zu einer Belebung der Nachfrage, so Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Die Bundesnetzagentur hat bereits zum 1. April die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister vereinfacht und verweist auf die geplanten Maßnahmen im Solarpaket.
Mieterstrom: Solaranlage auf dem Mehrfamilienhaus
Für den Betrieb einer Solaranlage in einem Haus mit mehreren Miet- oder Eigentumswohnungen oder auch Gewerbemietern sieht der Gesetzentwurf vor, dass weniger Papierkram anfallen soll. Unter anderem sollen die detaillierten Vorgaben zu Rechnungslegung, Vertragsinformationen und Verbrauch wegfallen. Dafür ist ein neues Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ geplant, das unterscheidet sich vom etablierten Mieterstrom-Modell bei Förderung und Vergütung.
Solaranlagen unter dem Mieterstrom-Modell sollen künftig auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, jedenfalls solange der Strom auf dem Weg zum Verbraucher nicht durch das allgemeine Stromnetz fließt. Außerdem sollen technische Anforderungen beim Mieterstrom sinken.