Ab heute können Privatleute wieder Förderanträge für den Austausch ihrer Heizung bei der KfW stellen. Doch was sind die Voraussetzungen?
Die Förderung für den Heizungstausch basiert auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Eigentümer bekommen somit einen Zuschuss beim Einbau einer Wärmepumpe oder einer anderen klimafreundlichen Anlage. Wer eine alte fossile Heizung gegen eine Anlage auf Basis erneuerbarer Energien tauscht, kann mit einem Investitionskostenzuschuss zwischen 30 Prozent und 70 Prozent kalkulieren. Höhere Zuschüsse bekommen Eigentümer, die die Heizung besonders schnell austauschen oder deren jährliches Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro liegt. Gefördert werden weiterhin auch andere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Zudem können auch Zuschüsse nachgereicht werden, wenn die Maßnahme bereits beauftragt wurde.
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