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Grundsteuer: So können Eigentümer jetzt gegen überhöhte Werte vorgehen

Nach den neuesten Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) können Eigentümer die Grundsteuerwertbescheide aussetzen lassen, wenn der festgesetzte Wert mindestens 40 Prozent über dem tatsächlichen Wert ihrer Immobilie liegt.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben den Finanzämtern entsprechende Erlassrichtlinien geschickt. Die BFH-Entscheidungen betreffen nur das Bundesmodell der Grundsteuer, das in 11 Bundesländern umgesetzt wird. In anderen Bundesländern gelten eigene Regelungen. Die BFH-Entscheidungen betrafen die Rechtmäßigkeit der Bewertungsregelungen, nicht die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Ein Verfassungsrechtler zweifelt jedoch an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer und empfiehlt Eigentümern, sich gegen die Grundsteuer zu wehren.

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