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BGH-Urteil: Wohnungseigentümer können Verwalter mit Entscheidungen beauftragen

Laut einem aktuellen BGH-Urteil dürfen Wohnungseigentümer bestimmte Entscheidungen über die Verwaltung ihres gemeinschaftlichen Eigentums an den Verwalter delegieren. Dies betrifft insbesondere die Ausführung von Erhaltungsmaßnahmen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Wohnungseigentümer Entscheidungen über die Verwaltung und Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums an den Verwalter delegieren können. Dies gilt insbesondere für die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen, sofern die Eigentümer zuvor das „Ob“ der Maßnahme selbst beschlossen haben. Das Urteil stärkt die Handlungsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften und erleichtert eine effiziente Verwaltung.

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