Rottmann Immobilien

Wohnungseigentümer und Verwalter sollen Eigentümerversammlungen künftig auch vollständig online abhalten dürfen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett beschlossen. Bisher war es lediglich erlaubt, dass einzelne Eigentümer online zugeschaltet werden.Hierzu war ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümer nötig. Nun will die Regierung die Beschlusskompetenz so erweitern, dass sich Eigentümer mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen auf eine vollständig virtuell abgehaltene Eigentümerversammlung einigen können. Vorgesehen ist, dass eine einmal beschlossene Erlaubnis für eine maximale Dauer von 3 Jahren gilt. Hybride Eigentümerversammlungen, also Präsenzveranstaltungen mit einzelnen Online-Teilnehmern sollen weiterhin möglich bleiben. Die Reaktionen auf die Novellierung fallen unterschiedlich aus. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßen die Möglichkeit, wenn auch die BRAK aus Datenschutzgründen klar regulierte Anforderungen an die verwendete Software fordert. Dagegen sprechen sich Wohnen im Eigentum (WiE), der Deutsche Anwaltverein und der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen rein virtuelle Eigentümerversammlungen aus. Vor allem älteren Eigentümern würde somit die Teilnahme an der Versammlung erschwert.

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