Der Solidaritätszuschlag steht auf dem Prüfstand: Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der Frage, ob der Soli noch verfassungsgemäß ist. Eine mögliche Abschaffung könnte Vermieter und Immobilienverkäufer spürbar entlasten.
Für Vermieter und Immobilienverkäufer hätte eine mögliche Abschaffung konkrete Auswirkungen, da der Soli auf Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Immobilienverkäufen erhoben wird. Die Klägerseite, angeführt von FDP-Politikern, argumentiert, dass der Soli nach Auslaufen des Solidarpakts II nicht mehr verfassungsgemäß sei, während die Bundesregierung weiterhin einen hohen Finanzbedarf anführt. Denn sollte der Soli komplett abgeschafft werden, würden dem Bund jährlich rund 12 Milliarden Euro Steuereinnahmen entgehen.
Benutzername / Anmelden
Benutzername
{{errors['login']}}
{{errors['password']}}
{{message}}
{{message}}