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Urteil: Mieter zapft Allgemeinstrom fürs E-Auto – Kündigungsgrund?

Darf ein Vermieter seinem Mieter wegen Stromklau fürs E-Auto kündigen? Das Amtsgericht Leverkusen hat entschieden.
Ein Mieter lud sein Hybridauto mehrfach am Allgemeinstrom eines Mehrfamilienhauses auf. Nachbarn waren erbost darüber, da diese Kosten von der ganzen Hausgemeinschaft zu tragen waren. Sie forderten den Vermieter zum Handeln auf. Was der auch tat: Er kündigte dem Beschuldigten fristlos und klagte auf Räumung. Das Amtsgericht Leverkusen wies die Klage ab: Der Schaden sei gering, eine vorherige Abmahnung fehlte, und die Pflichtverletzung sei unerheblich. Das Urteil ist rechtskräftig. Vermieter müssen solche Fälle detailliert dokumentieren, bevor sie zu drastischen Maßnahmen greifen.

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