Der Schutz des Klimas ist höher anzusehen als der Denkmalschutz bei Immobilien. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in zwei Grundsatzurteilen entschieden. Es ging in beiden Fällen um die Installation von Solarpanelen auf denkmalgeschützten Gebäuden.
Es handelt sich um ein Haus in Düsseldorf und eine Schule in Siegen, auf denen Photovoltaik installiert werden sollte. In beiden Fällen verweigerte die Behörden die Genehmigung mit Verweis auf den Denkmalschutz-Status beider Gebäude. Die Richter am Oberverwaltungsgericht kippten diese Entscheidungen nun: Einerseits, weil ein erhebliches öffentliches Interesse am Ausbau von erneuerbarer Energie herrsche und zusätzlich, weil die Richter der Auffassung waren, dass die Solaranlagen das äußere Erscheinungsbild der Gebäude nicht maßgeblich verändere.
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