Nachdem der Bundestag unlängst über einen Gesetzesentwurf zur Online-Eigentümerversammlung beraten hat, haben jetzt Experten in den Ausschüssen die Möglichkeit, sich zum Entwurf zu äußern. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass eine Eigentümermehrheit solche Online-Versammlungen beschließen können soll. Doch die Experten-Meinungen hierzu sind durchwachsen. Zwar wird das Vorhaben grundsätzlich begrüßt, doch es wird auch befürchtet, dass Eigentümer ohne die notwendige technische Ausstattung benachteiligt werden könnten. Auch das Prinzip der Nicht-Öffentlichkeit sei nicht zu 100 Prozent gewährleistet.
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