Das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung wird aufgeweicht: Union und SPD haben sich auf Leitlinien für eine Neuregelung des Gebäudeenergiegesetz verständigt. Die bisherige Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt.
Diese sah vor, dass neu verbaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese strikte Regelung soll gestrichen werden. Künftig sollen neben Wärmepumpen, Fernwärme und Hybridlösungen auch reine Gas- oder Ölheizungen weiter zulässig sein. Voraussetzung ist, dass diese ab 2029 einen wachsenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen. Der Anteil klimafreundlicher Gase wie Biomethan oder synthetischer Energieträger soll zunächst bei mindestens 10 Prozent liegen, weitere Schritte werden gesetzlich festgelegt. Die Förderung über die Bundesförderung effiziente Gebäude bleibt bis mindestens 2029 bestehen. 2030 ist eine Evaluierung vorgesehen. Zudem soll eine Regelung folgen, die Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizungen schützt. Ein Gesetzentwurf wird im Frühjahr erwartet.
Öl und Gas bleiben erlaubt: Regierung entschärft Heizungsgesetz
2 Wochen ago
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