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Neuigkeiten bei Eigentumswohnungsanlagen

BGH: Keine Vergleichsangebote bei WEG-Sanierungen mehr nötig

Der Bundesgerichtshof beendet eine verbreitete Praxis in Wohnungseigentümergemeinschaften. Beschlüsse zu Sanierungen sind auch ohne mehrere Angebote möglich. Entscheidend ist künftig eine andere Bewertungsgrundlage.
Damit verschiebt sich der Maßstab für ordnungsgemäße Verwaltung in Wohnungseigentümergemeinschaften. Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass es keine gesetzliche Pflicht zur Einholung mehrerer Vergleichsangebote gibt. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Eigentümer auf Basis ausreichender Informationen wirtschaftlich entscheiden konnten. Dabei kommt es auf Art, Umfang und Dringlichkeit der Maßnahme an. Auch Erfahrungen mit bereits bekannten Handwerksbetrieben dürfen berücksichtigt werden. Die bisher verbreitete Praxis vieler Gerichte, Beschlüsse allein wegen fehlender Vergleichsangebote aufzuheben, ist damit hinfällig. Allerdings bleibt es dabei, dass Angebote geeignet und marktgerecht sein müssen, sonst droht weiterhin die Anfechtung.

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