Rottmann Immobilien

Neue Asbestregelung entlastet Eigentümer

Das Bundeskabinett hat die Gefahrstoffverordnung reformiert und nimmt Eigentümer und Bauherren bei Sanierungen aus der Asbest-Erkundungspflicht. Stattdessen liegt die Verantwortung nun bei den bauausführenden Unternehmen.
Eigentümer müssen lediglich Angaben zum Baujahr und bekannten Nutzungsgeschichten des Gebäudes bereitstellen. Diese Regelung soll Sanierungsprojekte beschleunigen und Kosten senken, die andernfalls viele energetische Modernisierungen verzögert hätten.

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