Rottmann Immobilien

Man darf durch Untervermietung keinen Gewinn erzielen

BGH-Urteil: Untermiete darf kein Geschäftsmodell sein

Wer seine Wohnung untervermietet, darf daran nichts verdienen. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt klar entschieden. Für Mieter setzt das Urteil enge Grenzen bei der Preisgestaltung.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mieter mit einer Untervermietung keinen Gewinn erzielen dürfen. Zweck der Untervermietung sei es, wohnungsbezogene Kosten zu decken, etwa während eines Auslandsaufenthalts, nicht aber, sich finanziell zu bereichern. Im konkreten Fall hatte ein Berliner Mieter seine Wohnung ohne Erlaubnis deutlich über dem eigenen Mietpreis weitervermietet. Zudem überschritt die verlangte Untermiete die nach der Mietpreisbremse zulässige Höchstgrenze. Die Kündigung durch die Vermieterin und das Räumungsurteil wurden bestätigt. Damit ist klar, dass gewinnorientierte Untervermietung ein Kündigungsgrund sein kann.

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