2.000 Klagen: Grundsteuer-Reform beschäftigt Gerichte
Seit Jahresbeginn gilt das neue Grundsteuer-Gesetz. Die Novelle hat eine Prozesswelle ausgelöst: Mehr als 2.000 Immobilieneigentümer haben bundesweit Klage eingereicht, bisher jedoch meist erfolglos. Nun liegt der Fall beim Bundesfinanzhof in München, wo bereits 14 Revisionsverfahren anhängig sind.
Die Reform war nötig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die alten Bewertungsregeln für verfassungswidrig erklärt hatte. Mit der Öffnungsklausel konnten die Länder eigene Modelle entwickeln, was zu einem Flickenteppich an Berechnungsgrundlagen führte. Während das Bundesmodell auf Bodenrichtwert, Nettokaltmiete und Gebäudealter setzt, setzt Bayern allein auf Flächenwerte, Hessen auf eine ähnliche Lösung.
Für Eigentümer bedeutet das: Manche zahlen künftig mehr, andere weniger. Vermieter dürfen die Steuer zudem auf Mieter umlegen, was die Brisanz des Themas verstärkt. Verbände wie Haus & Grund sprechen von einem „Grundsteuer-Ungeheuer“ und unterstützen Musterklagen. Erste mündliche Verhandlungen sind für November angesetzt. Die Verfahren zu den Länderregelungen sollen ab 2026 folgen.