Enteignungsdebatte um Wohnungen: Berlin beschließt Vergesellschaftungsgesetz
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein Gesetz beschlossen, das die Vergesellschaftung bestimmter Wirtschaftsbereiche ermöglicht. Auch große Wohnungsbestände könnten betroffen sein. Ob und wie das umgesetzt wird, soll jedoch erst später entschieden werden. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein Vergesellschaftungsrahmengesetz verabschiedet. Es legt fest, unter welchen Bedingungen Unternehmen oder Vermögenswerte in Gemeineigentum überführt werden können, etwa in Bereichen der Daseinsvorsorge wie Wohnen, Energie oder Wasser. Enteignungen nach Artikel 14 Grundgesetz ermöglicht das Gesetz ausdrücklich nicht. Grundlage ist stattdessen Artikel 15 Grundgesetz, der eine Vergesellschaftung gegen Entschädigung erlaubt. Das Gesetz soll erst in zwei Jahren in Kraft treten und zuvor vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Hintergrund ist der Volksentscheid von 2021 zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. Initiativen fordern weiterhin, Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen in öffentliches Eigentum zu überführen. Experten gehen davon aus, dass zentrale Fragen zur Entschädigung und Gesetzgebungskompetenz gerichtlich geklärt werden müssen.