BGH-Urteil: Faktische Verwalter haften wie bestellte Verwalter
Wer eine WEG ohne gültige Bestellung verwaltet, haftet wie ein offizieller Verwalter. Ein aktuelles Urteil verschärft die Anforderungen deutlich und zeigt, welche finanziellen Risiken daraus entstehen können.
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt klar, dass sogenannte faktische Verwalter denselben Pflichten unterliegen wie wirksam bestellte Verwalter. Im konkreten Fall hatte eine ehemalige Verwalterin nach Ablauf ihrer Bestellung weiterhin Aufgaben übernommen und unberechtigte Zahlungen für Parkpflege aus dem Gemeinschaftsvermögen geleistet. Laut BGH entstand dadurch ein Schaden von rund 16.500 Euro, für den sie haften muss. Entscheidend ist, dass faktische Verwalter die Vermögensinteressen der Gemeinschaft wahren müssen und keine Zahlungen ohne rechtliche Grundlage veranlassen dürfen. Das Urteil erhöht die rechtlichen Risiken für Verwalter, die ohne gültiges Mandat tätig bleiben.