Eigentümer baut über Grundstücksgrenze – Gericht weist Klage des Nachbarn ab
Ein Eigentümer aus Niedersachsen baut versehentlich über die Grundstücksgrenze – der Nachbar klagt auf Rückbau. Eigentlich ein klarer Fall, doch die Klage wurde abgewiesen.
Ein Hauseigentümer hat eine Betonmauer errichtet, die auf das angrenzende, unbebaute Grundstück seines Nachbarn ragt. Dieser verlangt die Beseitigung – vergeblich. Denn das Amtsgericht Bad Iburg wies die Klage als unzulässig zurück, weil der Kläger vorab kein verpflichtendes Schlichtungsverfahren nach dem Niedersächsischen Schlichtungsgesetz eingeleitet hatte. Auch ein Ortstermin mit einem Gutachter wurde nicht als ausreichender Einigungsversuch anerkannt.