Dass bei Eis und Schnee die Bordsteine geräumt werden müssen, wissen die meisten Eigentümer. Mit dem Tauwetter bleibt dann aber häufig Split auf Gehwegen zurück. Was viele nicht wissen: Auch Streugut muss wieder beseitigt werden. Andernfalls drohen Haftungsrisiken bei Unfällen.
Eigentümer sind grundsätzlich für die Verkehrssicherung auf angrenzenden Gehwegen verantwortlich. Dazu zählt auch Split, Sand oder Granulat nach Ende der Frostperiode beseitigen. Bei vermieteten Immobilien kann diese Pflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Konkrete Fristen für die Entfernung gibt es nicht, allerdings darf durch liegengebliebenes Streugut keine Unfallgefahr entstehen. Kommt es zu Schäden, drohen Haftungsansprüche. Kleinere Mengen können über den Hausmüll entsorgt werden, bei größeren Mengen sollte der örtliche Entsorger konsultiert werden.
Eigentümer müssen Streugut beseitigen
6 Tagen ago
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