Rottmann Immobilien

Eigenbedarf vorgetäuscht? Gericht stärkt Mieterrechte bei Offenlegung der Miethöhe

Das Landgericht Berlin hat klargestellt, dass Vermieter bei missbräuchlichen Eigenbedarfskündigungen nicht nur Schadensersatz leisten müssen, sondern auch die Miethöhe offenlegen müssen, zu der die Wohnung anschließend weitervermietet wurde. Der Kläger konnte so nachweisen, dass die Kündigung wegen Eigenbedarf
rein wirtschaftlich motiviert war, und seine Ansprüche durchsetzen. Das Urteil (Az.: 66 S 178/22) ist ein Meilenstein für Mieterrechte und macht deutlich, dass falsche Angaben beim Eigenbedarf Konsequenzen haben. Für Mieter bedeutet das: Wer sich wehrt, kann Gerechtigkeit erfahren.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner