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Bundestag beschließt „Solarspitzengesetz“: Änderungen für PV-Besitzer

Das neue „Solarspitzengesetz“ bringt Änderungen für Betreiber von Solaranlagen. Bei negativen Strompreisen entfällt künftig die Einspeisevergütung, dafür wird die EEG-Förderung verlängert. Zudem werden Smart Meter teurer, und neue PV-Anlagen ohne Smart Meter dürfen nur noch 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen. Ziel der Neuregelung ist es, temporäre Stromüberschüsse im Netz zu reduzieren und die Netzstabilität zu sichern. Netzbetreiber erhalten zudem mehr Steuerungsmöglichkeiten für PV-Anlagen ab 7 kWp. Verbraucherschützer kritisieren die höheren Kosten für Smart Meter, während die Solarwirtschaft in der Neuregelung kaum wirtschaftliche Nachteile für Anlagenbetreiber sieht.

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