Bürokratie lähmt in Deutschland so manchen Ablauf. Das soll sich auch in der Immobilienbranche ändern. Der Bundestag hat deshalb nun weitreichende Änderungen beschlossen, die auch Mieter und Vermieter betreffen.
Eine wichtige Anpassung ist die Verkürzung der umsatzsteuerlichen Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien von 10 auf 8 Jahre. Mieter können künftig Kündigungen in Textform, etwa per E-Mail, widersprechen, was den Härtefallwiderspruch erleichtert. Vermieter dürfen Belege für die Betriebskostenabrechnung nur noch digital bereitstellen, wodurch das Einsichtsrecht der Mieter in Papierbelege entfällt. Auch Mietverträge können nun digital geschlossen werden. Die Immobilienwirtschaft begrüßt diese Schritte, fordert jedoch noch mutigere Reformen. Insgesamt soll das Gesetz die Digitalisierung und den Abbau von Bürokratie weiter vorantreiben.
Bürokratieabbau: Bundestag beschließt Änderungen im Mietrecht
5 Monaten ago
6687 Aufrufe
0