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BGH-Urteil: Zufahrtsrecht über fremdes Grundstück gilt auch fürs bloße Parken

Wer sein Grundstück nur über das Grundstück eines Nachbarn erreichen kann, darf dieses auch mit dem Auto überqueren, um auf dem eigenen Grundstück zu parken. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.
Im konkreten Fall ging es um ein Haus, das keinen direkten Zugang zur Straße hat. Der Eigentümer sowie Mieter des Hauses durften deshalb über das Nachbargrundstück fahren. Dabei erlaubte der Nachbar aber nur das gelegentliche Befahren des Notwegs aus wichtigen Gründen, etwa zum Be- oder Entladen. Er war hingegen nicht damit einverstanden, dass der Notweg täglich genutzt wurde, nur um das Fahrzeug auf dem Inselgrundstück zu parken. Der BGH hat nun entschieden: Es ist erlaubt, mit dem Auto regelmäßig über das Nachbargrundstück zu fahren, wenn man dort wohnt. Wichtig ist aber: Dafür muss eine angemessene Gebühr, eine sogenannte Notwegrente, gezahlt werden.

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