Hohe Vorfälligkeitsentschädigungen haben viele Immobilienbesitzer an laufende Kredite gebunden. Ein BGH-Urteil könnte nun mehr Bewegung in den Markt bringen – und beispielsweise vorzeitige Verkäufe deutlich erleichtern. Die Richter entschieden, dass Banken nur dann eine Entschädigung verlangen dürfen, wenn die Vertragsklauseln klar und verständlich formuliert sind. In vielen Kreditverträgen zwischen 2016 und 2021 finden sich jedoch unzulässige Klauseln, die Kunden nun die Möglichkeit geben, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern oder Kredite vorzeitig ohne hohe Zusatzkosten abzulösen. Das Urteil könnte den Immobilienmarkt beleben, da sich mehr Eigentümer von laufenden Finanzierungen lösen und verkaufen könnten – eine Entwicklung, die den Angebotsmarkt spürbar verändern könnte.
BGH-Urteil kippt Bankgebühren: Baukredite vorzeitig ablösen wird leichter
1 Woche ago
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