Vermieter dürfen die Kosten eines Heizungstausches auf die Mieter umlegen. Die Höhe der Energieeinsparung spielt dabei keine Rolle, wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschied.
Laut BGH sei maßgeblich, dass die neue Heizung technisch effizienter ist und langfristig Einsparungen erwarten lässt. Vermieter dürfen aktuell 8 Prozent der Kosten für die energetische Sanierung pro Jahr auf die monatliche Miete umlegen. Im konkreten Fall hatte eine Vermieterin die Heizung ausgetauscht und eine Mieterhöhung angekündigt. Das Landgericht Bremen hatte diese abgelehnt, da der Verbrauch nicht dauerhaft gesunken war – unter anderem wegen falscher Einstellung der neuen Heizung. Der BGH widersprach dieser Sicht und stärkt damit die Position von Vermietern, die nun mehr Rechtssicherheit bei der Kostenumlage nach Sanierungen haben.
BGH erleichtert Mieterhöhung nach Heizungstausch
1 Monat ago
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