Rottmann Immobilien

Austauschpflicht für Kaminöfen: Fristende naht

Alte Kaminöfen müssen nachgerüstet oder ersetzt werden – sonst droht Stilllegung. Die Zeit drängt.
Am 31. Dezember 2024 endet die letzte Frist zur Nachrüstung oder zum Austausch alter Kaminöfen aus den Baujahren 1995 bis 2010, um die strengen Grenzwerte der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) zu erfüllen. Zur Auswahl stehen der Einbau von Staubfiltern, der Kauf eines neuen, emissionsarmen Ofens oder die Stilllegung.

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