Kurzzeitvermietung, beispielsweise über die Plattformen wie Airbnb, sind beliebt. Und klingen zunächst auch sehr lukrativ: Eigentümer können damit gegebenenfalls mehr Erlöse realisieren als bei der klassischen Vermietung. Mieter können sich ein nettes Zubrot dazuverdienen. Doch es gibt einige rechtliche Fallstricke.
In vielen Regionen mit angespanntem Wohnmarkt haben die Kommunen ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Reguläre Mietwohnungen dürften also nur mit behördlicher Zustimmung in Ferienapartments umgewandelt werden. Mieter, die über Airbnb untervermieten wollen, brauchen zudem zwingend die Zustimmung des Eigentümers. Bei häufiger Vermietung gehen die Finanzämter mittlerweile auch von gewerblichen Absichten aus. Alle Einnahmen müssen also versteuert werden. Zudem sollten im Vorfeld die Haftung bei Schaden an der Immobilie geklärt werden. Eine reguläre Haftplicht- oder Hausratsversicherung deckt bei Ferienvermietungen die von Gästen verursachten Schäden nicht ab.
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