Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird gemäß den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ab dem 1. Februar reduziert. Besitzer, die ihren erzeugten Strom nicht vollständig selbst nutzen können, erhalten dann für den ins Netz eingespeisten überschüssigen Strom weniger Geld. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Datum der Inbetriebnahme der Anlage – sprich, dem Tag, an dem die Anlage erstmals Strom erzeugt.
Photovoltaikanlagen sollten bis spätestens 31. Januar in Betrieb genommen werden, um noch von den höheren Einspeisevergütungen zu profitieren. Anlagen, die nach diesem Stichtag an das Stromnetz angeschlossen werden, unterliegen um etwa ein Prozent geringeren Vergütungen, wie Martin Brandis, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, erklärt. Ab dem 1. August erfolgt eine weitere Reduzierung um etwa ein Prozent. Die verringerte Einspeisevergütung orientiert sich am Marktpreis für eingespeisten Strom, ist jedoch nur bis 2027 gültig und wird danach eingestellt.
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